Ein paar Themen aus meiner Workshop-Serie
In einer Vielzahl von Gerichtsverfahren und Streitgesprächen, aber auch aus der Versicherungspraxis,
habe ich sehr oft die Erfahrung gemacht, dass ein sehr großer Bereich der Winterdienst - Probleme
und Streitigkeiten auf fehlende Kommunikation und Information zurück zu führen ist.
Ein paar, der immer wieder aktuellen „Irrtümer“, wenn es um Schneeräumung geht:
Wenn ich nach sechs in der Früh aus dem Haus gehe, müssen doch alle Gehsteige geräumt sein?
Aus der Betrachtung der gesetzlichen Perspektive, eigentlich ja !
Aber … Auch der zuverlässigste Winterdienst kann nicht überall gleichzeitig sein.
Ihre Liegenschaft wird in einem Tourenumlauf eingeplant.
Die Zeit dieses Ablaufes finden Sie im Vertrag, meist unter der Position „Reaktionszeit“.
Besonders sind Situationen, wenn der Schneefall erst in den frühen Morgenstunden auftritt.
Da ergeben sich ärgerliche und oft auch problematische „Wartezeiten“ bis „endlich“ der Schneeräumer kommt.
Wieso liegt gerade auf meinem Gehsteig immer wieder Schnee,
obwohl eine Winterdienstfirma beauftragt wurde ?
Ihre Liegenschaft wird in einem regionalen Tourenumlauf, gemeinsam mit
anderen Liegenschaften, disponiert.
Winterdienstbetriebe starten ihre Tätigkeiten ab Auftreten von Glatteis oder Belagsbildung.
Bei nächtlichem Schneefall, meist zwischen 2:00 und 4:00 früh.
So es keine Sondervereinbarungen gibt, dauert so ein Tourenumlauf meist zwischen
3:00 und 5:00 Stunden. In diesem Zeitfenster sollte auch die Betreuung ihrer Liegenschaft erfolgen.
Achtung … es gibt auch, meist preiswerte, Leistungsvarianten, die ein weitaus größeres Zeitfenster
vorsehen ! Daraus können Probleme, auch im Bereich der Haftung, entstehen.
Also… es kann sein, dass der Schneeräumer noch nicht da war, oder schon da war, aber sich durch den Schneefall wieder Belag gebildet hat. Das ist meist an Schneehäufungen am Gehsteigrand erkennbar.
Es gibt immer wieder Strassen die geräumt sind und in anderen liegt immer noch Schnee.
Für Strassenbereiche gibt es spezielle Regelungen (RVS) die sich aus der Wichtigkeit (Verkehrsfluss)
der Strasse ergeben und auch aktuelle Wettersituationen berücksichtigen.
Daraus resultiert ein Prioritätenplan und entsprechende Zeitabläufe.
Wenn ich eine Winterdienstfirma beauftrage,
habe ich dann weder Verantwortung, noch Sorgen ?
Die Verantwortung des Auftraggebers liegt im Bereich der Auswahl des richtigen Partners und
in weiterer Folge auch im Bereich von Kontrollen und bedarfsweise auch im Reklamationsbereich.
Wie finde ich den passenden Winterdienstbetrieb für meine Liegenschaft?
Auf keinen Fall „nur“ über den Preis.
Zu hinterfragen wäre:
Gibt es Referenzen mit vergleichbarer Örtlichkeit in meiner unmittelbaren Umgebung ?
Welche Reaktionszeit und Intervalle werden mir zugesagt ?
Woher kommt das Betreuerteam, welche Anfahrtszeit?
Bleibt mein Betreuer bei Einsätzen im nahen, regionalen Umfeld?
Versicherungsumfang?
Habe ich spezielle Anforderungen und Wünsche?
Alles schriftlich festhalten!
Dann erst die Kalkulation besprechen und den Preis vereinbaren!
Auch die erforderlichen Schönwetter Kehrungen (Streusplitt Entfernung,
wenn dieser für die Sicherheit nicht mehr erforderlich) vereinbaren.
Ebenso eventuelle spezielle Anliegen und Wünsche, wie Streumittel, Schneelagerung,
Bodensituationen, sensible Bereiche, usw.
Tipp: vielleicht können Sie mit dem Betrieb ein Bonus System (Geld oder Naturalleistungen)
vereinbaren, falls die Zahl der Einsätze doch gering ist
Bitte auch die Versicherung prüfen.
Anmerkung: Ein Winterdienstbetrieb hat hohe Fixkosten, auch wenn es nicht schneit,
das spiegelt sich in der Kalkulation wider und lässt für Rabatte wenig Spielraum.
Hinweis: Je billiger die Saisonpauschale, umso mehr Liegenschaften auf der Tour,
damit auch längerer Zeitfaktor beim Tourenumlauf!
Wieso kommt der Schneeräumer nicht, obwohl ich bezahlt habe?
Bitte auf jeden Fall die Vereinbarungen mit dem Winterdienstpartner beachten.
Welche Reaktionszeit wurde vereinbart? Gemeint ist der Zeitablauf
von der ersten Belagsbildung bis zum Eintreffen und der Arbeitsleistung.
Wenn dieses Zeitfenster nicht eingehalten wird, sprechen Sie Ihren Partner
darauf an und fordern die Einhaltung der Vereinbarung.
Idealerweise schriftlich.
Bitte auch die Adressen und den Flächenumfang nochmals prüfen.
Möglicherweise betreut der Schneeräumer die falsche Liegenschaft.
Zusätzlich zur Hausnummer ist ein Foto oder auch zusätzliche Beschreibungen
hilfreich um Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn es den ganzen Tag schneit, kann ich mit dem Räumen warten, bis es aufhört ?
Nein, auf keinen Fall. Es muss immer wieder geräumt werden.
Die Rechtsprechung ist dabei oft recht streng und die „Zumutbarkeit“ kennt
(in den meisten Fällen) wenig Toleranz.
Wie oft am Tag muss der Schneeräumer kommen, wenn es durchgehend schneit ?
Das hängt - unabhängig von der Judikatur und den gesetzlichen Erfordernissen -
von den getroffenen Vereinbarungen ab.
Welche Intervallzeiten wurden vereinbart ?
Tipp: Bitte bei Vertragsabschluss beachten.
Es gibt preiswerte Varianten, bei denen der Schneeräumer überhaupt nur einmal am Tag kommt !
Wie ist das mit der Versicherung, wenn jemand vor meinem Haus stürzt?
Die Haftpflichtversicherungen ihrer Liegenschaft und auch (meist) die des Winterdienstbetriebes
werden im Schadensfall aktiv. Allerdings nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise
durch absolutes „nichts tun“ vorliegt.
Die Winterdienstfirma hat Splitt gestreut, jetzt ist das Wetter wieder schön
und der Splitt liegt immer noch.
Streusplitt ist bei Glatteis oder Schneebelag ein hoher Sicherheitsaspekt.
Ärgerlich und auch eine eventuelle Gefahrenquelle in Schönwetterperioden.
Eine zeitnahe Entfernung ist erforderlich und in vielen Städten und Gemeinden Vorschrift,
beispielsweise in der Wiener Winterdienst Verordnung und eigentlich auch in der StVO.
In der Praxis ist aber dafür ein gewisser Zeitablauf erforderlich. Kein Schneeräumer und vermutlich
auch keine Gemeinde haben so viele Kehrmaschinen zur Verfügung, wie Winterdienstgeräte
und -Fahrzeuge, daher ist eine gewisse Toleranz zwangsläufig erforderlich.
Das Liegenlassen, bis es irgendwann wieder Schnee oder Eis gibt, ist natürlich nicht in
Ordnung und auch strafbar.
Darf auf Gehsteigen Salz gestreut werden ?
Hier gibt es österreichweit sehr unterschiedliche Verordnungen und Ansichten.
Beispielsweise ist in Wien die Salzstreuung (aktuell noch) erlaubt, wenn keine
Grünbereiche und Bäume im Umfeld sind.
Gegebenenfalls für Ihren Bereich hinterfragen.
Unser Schneeräumer räumt nicht die ganze Gehsteigbreite, berechnet wird aber die ganze Fläche.
Kalkuliert wird die komplette Fläche. Die nicht betreuten Bereiche dienen der
Schneelagerung. Auch die Haftung hat der Schneeräumer für die gesamte Fläche.
Kaum ist unser Gehsteig vom Schnee geräumt, kommt der Pflug der Strassenräumung
und schüttet wieder alles zu
Leider eine sehr häufige Situation. Die Entfernung obliegt dem Hauseigentümer.
Die Erfahrungen zeigen aber oft, dass nach Rücksprache mit den Verantwortlichen
des Strassendienstes Kompromisse gefunden werden.
Muss im ländlichen Bereich auch Schnee vom Gehsteig geräumt werden ?
Der Gesetzgeber kennt hier keinen Unterschied.
Mittlerweile gibt’s auch häufig diesbezüglich Gerichtsverfahren in klassischen Schigebieten.
Was passiert wenn ich den Schnee nicht vom Gehsteig entferne und jemand stürzt ?
Meist setzt ein Szenario der Haftung ein und Gerichtsverfahren mit Ansprüchen
der/des Gestürtzten sind die Folge.
Involviert auch Haftpflicht und Rechtschutzversicherung, fast immer mühsam und langwierig.
Parallel ist oft auch ein Strafverfahren gegen Verantwortliche (das ist nicht immer nur dervSchneeräumer) anhängig.
Macht es Sinn, oder ist es erforderlich im Bereich von grundsätzlich rutschigen
Flächen bei Schneefall Warntafeln aufzustellen ?
Bei üblichen Winterwetter Situationen sollte man davon ausgehen, dass Passanten
sich auf die Wettersituation entsprechend einstellen und sich demgemäß verhalten.
Bei unüblichen Gefahrensituationen, wie Glatteis durch Dachrinnen, Wasseraustritte,
Dachlawinen, Tauwetter, usw. sind Warnschilder durchwegs wichtig,
ideal mit Pictogramm damit für alle erklärbar.
Kann ich meinen Gehsteig bei Schneefall nicht einfach absperren?
Gemeinden, entsprechende Behörden und Magistrate können - auf Ansuchen und mit
entsprechender Begründung - Gehsteige und andere Flächen vom Winterdienst „befreien“.
Erfahrungsgemäß aber nur mit sehr guter Begründung.
Wir haben keinen Gehsteig, muss ich trotzdem räumen ?
Ja, die Fläche vor Ihrer Liegenschaft, in der Breite von 1 Meter.
In sehr vielen Fällen parken aber genau dort Autos !
Tipp: Wenn eine Befreiung vom Winterdienst und eventuell Halteverbote (muss geklärt werden)
nicht möglich sind, bringen Sie wenigstens Warnschilder an,
im Falle des Falles kann das doch hilfreich sein.
Auf unserem Firmengelände stehen nachts die Fahrzeuge, da kann nicht geräumt werden,
wenn die Fahrzeuge das Areal verlassen, bleibt eine Winterlandschaft. Was sollen wir tun?
Ein sehr häufiges Problem aus dem auch Gefahrenmomente entstehen können.
Abstimmung mit dem Schneeräumer in Bezug auf diesbezügliche Einsatzzeiten.
Oder auch gesonderte „Nachbetreuung“ dieser Bereiche.
Auf jeden Fall entsprechende Warnschilder aufstellen und zusätzlich die Mitarbeiter,
die diese Flächen begehen, schriftlich informieren.
Bei Kundenverkehr (Schutz Bedürfnisse) sollten fallweise Absperrungen disponiert werden
Unser Nachbar ist so nett und schaufelt für uns den Schnee weg,
wer haftet und was ist das für eine Art der Vereinbarung?
Nachbarschaftshilfe - wenn kein „wertiges“ Entgelt im Spiel ist.
Andernfalls wäre, bei Bezahlung oder Belohnung, ein Werkvertrag ableitbar.
Das Kümmern und die Kontrolle bleibt beim Eigentümer.
Wenn trotzdem jemand stürzt, kann es kompliziert werden.
Muss der Schneeräumer auch zwischen den geparkten Autos den
Schnee räumen und Eisplatten entfernen ?
Wenn es diesbezüglich keine gesonderten Vereinbarungen gibt, erscheint es
(meiner Erfahrung und Meinung nach) unzumutbar, schmale Bereiche zwischen
geparkten Autos händisch frei zu schaufeln.
Hinweisschilder können hier allfällige Missverständnisse und falsche Erwartungshaltungen
aus der Welt schaffen.
Wenn ich mein Auto ausschaufle, wohin darf ich den Schnee werfen ?
Nicht auf die Straße, ideal und praxisnah im Parkbereich Anhäufungen vor oder hinter
dem Fahrzeug, natürlich auch nicht auf den Gehsteig, der vielleicht sogar schon geräumt ist.
Die Geschäftsbedingungen der Schneeräumer und der Umgang damit.
Wie in jeder Geschäftsbeziehung braucht es „Spielregel“,
so auch in der doch sensiblen Thematik Winterdienst.
Die meisten der Betriebe haben recht umfangreiche Bedingungen und sehr
konkrete Leistungsbeschreibungen, auch verschiedene Haftungsausschlüsse und Einschränkungen.
Grundsätzlich ist dies durchwegs zu begrüßen und zu befürworten.
Es muss dem Auftrageber nur bewusst sein, gegebenenfalls besprochen und zusätzlich
Vereinbarungen getroffen werden.
Aus meiner Erfahrung und mehr als 45 Jahren Praxis erscheinen einige der Ausschlüsse
und Kriterien durchwegs lebensnah und der Praxis entsprechend. Einige, wenn auch
wenige, könnten Kummer und Probleme verursachen, auch zur Rechts-Thematik werden.
Da gibt es beidseitig Gesprächs- und Handlungsbedarf.
Andrerseits ist es manchmal noch viel problematischer, wenn der Schneeräumer
„alles verspricht“; vielleicht sogar realisiert…. Aber … wenn doch nicht …?
…. Einfach noch ein paar Gedanken, aus meinen letzten Verfahren, einfach so.
Hier und heute, ohne rechtliche Formulierungen und Perspektiven….
Hinterfragen …. Was will ich, was erwarte und brauche ich von meinem Dienstleister ?
Kann er das ? Will er so einen Auftrag überhaupt?
Schreiben und Bilder machen. Der Tipp für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Wenn es irgendwo Probleme, vor allem auch Stürze gibt, alles dokumentieren,
ideal einfach mit dem Handy Bilder machen.
Es ist unheimlich wichtig, wenn es, was sehr oft vorkommt, die damalige
Unfallsituation zeigen zu können.
Schneeräumern kann ich immer wieder nur dringend anraten, ordentliche und
informative, natürlich ehrliche, Leistungsdokumentationen zu führen.
Sie sind Gastgeber, beispielsweise als Hotel ?
Sie haben ein besonderes Schutzbedürfnis für Ihre Gäste! Diese Gäste
haben möglicherweise eine besondere Erwartungshaltung, gerade im Bereich
der Schneeräumung. Spezielle Leistungskonzepte, bedarfsweise auch Hinweis-
und Warnschilder, auch spezielle Gästeinformationen können Sorgen vermeiden.